FEBT Verbände Palma Balears, Illes
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Die Regierung erweitert die Grenzen für den Erhalt von Modulen im Jahr 2020

27/12/2019

Der Ministerrat hat am Freitag, den 27. Dezember, zugestimmt, die derzeitige Abrechnungsgrenze zu verlängern, um durch Gesetzesdekret für Module in Frage zu kommen.

Die Beträge der Module der Vorjahre in Bezug auf Personal und Fahrzeugkapazität sind auch für 2020 identisch.

Wie schon im vergangenen Jahr mussten wir auf den letzten Ministerrat des Jahres warten, damit die Regierung endlich zugestimmt hat, das derzeitige jährliche Abrechnungslimit von 125.000 Euro zu verlängern, um die Module auch im Jahr 2020 zu erhalten verschiebt für das Jahr 2021 das neue Abrechnungslimit von 75.000 Euro, das 2016 genehmigt wurde und das durch die in den letzten Jahren genehmigten sukzessiven Verlängerungen nie in Kraft getreten ist.

Wie wir uns erinnern werden, hat die Verordnung, die 2016 verabschiedet wurde, um das Modulregime weiterhin zu erhalten, die Höchstgrenze für die weitere Begrüßung des Straßenverkehrssektors erheblich gesenkt, wobei eine jährliche Umsatzgrenze von 125.000 Euro festgelegt wurde, sofern dies der Fall ist Die Abrechnung erfolgt zu mehr als 50% an Unternehmen oder Fachleute. Ebenso sah die im Jahr 2016 genehmigte Verordnung eine Übergangsregelung von zwei Jahren vor, wonach ab dem folgenden Jahr eine neue Untergrenze von 75.000 Euro gelten würde, die jedoch aufgrund der aufeinanderfolgenden Verlängerungen, die genehmigt wurden, nicht in Kraft getreten ist. Was hat es dem Modulsystem in den letzten drei Jahren ermöglicht, für Spediteure in Frage zu kommen, die im Vorjahr weniger als 125.000 Euro fakturiert hatten?

Um eine erneute Verlängerung des derzeitigen jährlichen Umsatzlimits von 125.000 Euro für 2020 zuzulassen, hat die Regierung am Freitag, dem 27. Dezember, zugestimmt, dieses per Gesetzesdekret zu genehmigen. die ihre spätere Validierung durch den Abgeordnetenkongress innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Monat erzwingen wird.

Es ist auch daran zu erinnern, dass das Finanzministerium bereits Ende November die Ministerialverordnung HAC / 1164/2019 gebilligt hat, in der die Beträge für 2020 für die Module der verschiedenen Geschäftstätigkeiten im Rahmen dieser Regelung unter Beibehaltung derselben Beträge festgelegt sind In diesem Jahr 2019 und in den Vorjahren wurden sowohl die Beschäftigten als auch die Kapazität der Fahrzeuge und die Höchstgrenze der Transportfahrzeuge, die in diese Regelung einbezogen werden können, angewandt, die weiterhin für 4 Fahrzeuge für den Transport von Fahrzeugen festgelegt wird Güter und in 5 Fahrzeugen bei Personenbeförderung mit dem Bus.

In der Verordnung werden daher die folgenden Beträge für die verschiedenen Größen der Module für 2020 in Bezug auf den Verkehrssektor in den verschiedenen Teilsektoren festgelegt:

In Bezug auf die Einkommenssteuer gelten für alle Tätigkeiten dieselben Beträge wie für 2018, sodass die Module Einkommenssteuer (722 und 849,5) und Personenverkehr (721,1 und 721,3) wie folgt lauten:

Güterverkehr: 10.090,99 Euro an nicht angestelltem Personal, 2.728,59 Euro an angestelltem Personal und 126,21 Euro an Fahrzeugladung.

Personenbeförderung im Bus: 16.016,97 Euro an nicht angestelltem Personal, 2.981,02 Euro an angestelltem Personal und 121,40 Sitzplätze des Fahrzeugs.

In der Mehrwertsteuer werden ebenfalls die gleichen Beträge wie im Jahr 2018 beibehalten. Infolgedessen lauten die Mehrwertsteuermodule für Güterverkehrstätigkeiten (722 und 849,5) und Personenverkehr (721,1 und 721,3) wie folgt:

Güterverkehr: 4.149,99 € an angestelltem Personal und 388,55 € an Fahrzeugfracht.

Abfalltransport: 1948,64 Beschäftigte und 181,58 Fahrzeugladungen.

Personenbeförderung mit dem Bus: 1.700,62 Euro an angestelltem Personal und 79,72 Euro je Fahrzeugsitz.