FEBT Verbände Palma Balears, Illes
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1. Quartal Module Zahlung

Steuererklärung und Zahlungsfristen für das erste Quartal 2020.

17/04/2020

INFORMATIVE ANMERKUNGSMODULE 1. QUARTAL


Aktuelle Nachrichten zu den Anmelde- und Zahlungsfristen für das erste Quartal 2020.

 

Laut BOE, veröffentlicht am 15.04.2020 (im Anhang), verlängert sich die Frist vom 20. April bis zum 20. Mai 2020 für alle Selbständigen und KMU, deren Umsatz im Vorjahr weniger als 600.000 Euro betragen hätte. sowohl um die entsprechenden Steuern als auch deren Zahlung vorzulegen.

 

In diesem Sinne hat die Regierung angegeben, dass alle bereits heute eingereichten und domizilierten Steuern automatisch (von Amts wegen) der Domizilierung auf den 20. Mai 2020 anstatt auf den 20. April 2020 geändert werden.

 

Daher wird am 20. April aus dem oben genannten Grund keine Steuer erhoben. Die Gebühr für das erste Quartal wird abgegrenzt und am 20.05.2020 durchgeführt.

BOE-A-2020-4448.pdf